Gute Nachrichten für die Umwelt!

Das Bundeskabinetts und der Bundestag haben den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Mehrwegpflicht von Bundesumweltministerium beschlossen!
Endlich wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um Einwegmüll zu vermeiden! Das ist ein Grund zum Feiern!

Was genau bedeutet das für die Gastronomie?

Speisen die als Take Away bzw. zum Mitnehmen in der Gastronomie verkauft wird, ist nach dem neuen Gesetz ab 2023 verpflichtet, ihrer Kundschaft reyclingfähige bzw. wiederverwendbare Alternativen zu den Einwegverpackungen anzubieten.

Eine Ausnahme gibt es für kleinere Unternehmer und Geschäftsflächen (bis 80m² und bis fünf Mitarbeitern). Für diese gilt alternativ, dass die Kunden auch selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter mit den Speisen befüllen lassen darf. Mit unserer recaddy-Box kein Problem.

Jetzt durchstarten und bis 2023 ist alles bereit!

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